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Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV oder auch Betriebsrente genannt, sorgt dafür, dass der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern eine Zusicherung zur Versorgung nach deren Ausscheiden aus dem Berufsleben macht. Der Arbeitgeber schließt also für den Arbeitnehmer eine Rentenversicherung (i.d.R. Direktversicherung) ab. Dabei wird der Betrag entweder komplett vom Arbeitgeber finanziert oder Gehaltsbestandteile des Arbeitnehmers umgewandelt (Entgeltumwandlung) und direkt in den Vertrag einbezahlt. 

Seit dem 01.01.2019 sind Arbeitgeber in Deutschland sogar dazu verpflichtet ihren Mitarbeitern die Möglichkeit der Entgeltumwandlung anzubieten und diese ebenfalls zu bezuschussen.

Wir helfen Ihnen, diesen Anforderungen gerecht zu werden und zeigen, wie Sie die bAV als strategisches Instrument für Ihr Unternehmen nutzen!

Die Betriebsrente - Arbeitgeberfinanzierte bAV

Die Spielregeln der Betriebsrente sind relativ einfach, Sie als Arbeitgeber sagen Ihren Mitarbeitern nach einer gewissen Betriebszugehörigkeit, i.d.R. 2 Jahre, eine Rente für das Alter zu. Hierzu wird ein Vertrag bei einem Versicherungsunternehmen eingerichtet und Sie zahlen die Beiträge. 

Vergleicht man dieses Vorgehen nun mit einer Gehaltserhöhung, sparen Sie als Arbeitgeber sogar richtig Geld! Denn würden Sie Ihrem Arbeitnehmer das Gehalt um 100 Euro erhöhen, zahlen Sie tatsächlich 125 Euro (Lohnnebenkosten). Wenden Sie stattdessen monatlich 100 Euro für die Betriebsrente Ihres Mitarbeiters auf, so entfallen auf diesen Betrag die Lohnnebenkosten und Sie zahlen tatsächlich nur 100 Euro! In anderen Worten: Verbessern Sie Ihr Betriebsergebnis um 25 Euro monatlich pro Mitarbeiter. 

Daneben bietet Ihnen als Arbeitgeber die Betriebsrente viel Möglichkeit zur Gestaltung, so kann diese je nach Wunsch zunächst mit einer „Vorsorgeprobezeit“ versehen werden und sollte ein Mitarbeiter vor der Probezeit aus dem Unternehmen ausscheiden, so fallen die Vertragswerte zurück an das Unternehmen. Scheidet ein Mitarbeiter nach seiner „Vorsorgeprobezeit“ aus, so gehört der Rentenvertrag ihm und kann z.B. beim neuen Arbeitgeber oder privat fortgeführt werden.

Ihre Vorteile

  • Die betriebliche Fluktuationsrate senken,
  • Qualifizierte Mitarbeiter an das Unternehmen binden,
  • Neue Fachkräfte anwerben,
  • Strategische Alternative zur Gehaltserhöhung schaffen,
  • Mit MBM – einfach und digital!

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  • Qualifizierte Mitarbeiter an das Unternehmen binden,
  • Soziales Engagement zeigen & Unternehmensimage aufwerten,
  • Lohnnebenkosten einsparen,
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Die Entgeltumwandlung - Arbeitnehmerfinanzierte bAV

Früher war die betriebliche Altersvorsorge eine freiwillige Zusatzleistung der Arbeitgeber, mittlerweile haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf bAV als Entgeltumwandlung. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttolohns, welchen der Arbeitgeber dann als Beitrag für die spätere Betriebsrente verwendet. Für diesen Teil des Lohns werden weder Steuern noch Sozialabgaben fällig. Mit einem Teil der Steuer- und Sozialabgabenersparnis muss der Arbeitgeber diesen Beitrag dann noch bezuschussen. So ergeben sich positive Effekte für beide Seiten, denn der Arbeitnehmer erreicht aufgrund des Zuschusses einen höheren Sparbeitrag und der Arbeitgeber spart sich einen Teil der Lohnnebenkosten.

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Die Entgeltumwandlung -
bAV aus Mitarbeitersicht

Sie als treuer und qualifizierter Angestellter Ihres Arbeitgebers haben gehört, dass für Angestellte betriebliche Altersvorsorge als Entgeltumwandlung besonders attraktiv ist. Bei diesem Sparmodell verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehaltes, welchen Ihr Arbeitgeber dann direkt für Sie in einen Vorsorgevertrag einbezahlt. 

Dabei sparen Sie anteilig sowohl Sozialversicherungs- als auch Steuerabgaben; diese Ersparnisse laufen dann ebenfalls direkt in Ihren Vorsorgevertrag.

Analog zur Sozialversicherungsersparnis bei Ihnen hat Ihr Arbeitgeber ebenfalls eine Lohnnebenkostenersparnis (ca. 20% der Sparrate). Einen Teil davon muss er ebenfalls Ihrem Vertrag beisteuern.

Der Clou: In Ihrem Sparvertrag laufen am Ende 115 Euro jeden Monat; an Ihrer monatlichen Gehaltsüberweisung fehlen jedoch nur 50 Euro.

Und was wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln? Kein Problem, denn dank Portabilitätsgesetz nehmen Sie Ihren Vertrag einfach zum neuen Arbeitgeber mit! Alternativ können Sie diesen auch privat weiter besparen. 

Ihre Vorteile

  • Bessere Konditionen als bei privater Vorsorge,
  • 2% Renditeboost pro Jahr, dank Steuer- & SV-Ersparnis,
  • Lebenslange garantierte Rente oder einmalige Kapitalabfindung,
  • bAV ist isolvenzsicher,
  • Unkomplizierte Weiterführung bei Arbeitgeberwechsel,
  • Mit MBM – einfach und gut beraten!