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Premium Pension Solution
& Consulting

Sie sind Gesellschafter-Geschäftsführer einer mittelständigen GmbH, Inhaber eines Unternehmens oder an einer Personengesellschaft beteiligt? Dann gehören Sie zu den 3,5% der Einwohner Deutschlands, die nicht nur dauerhaft hart für Ihr Geld arbeiten, sondern auch priviligierte Altersvorsorge über das eigene Unternehmen betreiben können. Selbstverständlich mit dem Grundsatz: „Ihre eigene Versorgung muss gewährleistet sein, sollte dabei aber Ihr Unternehmen nicht nachhaltig belasten.“.

Die betriebliche Altersvorsorge für Inhaber, Unternehmer und GGFs

Grundsätzlich können Sie aus den gleichen Bausteinen der betrieblichen Altersvorsorge wählen wie Ihre Mitarbeiter. Jedoch befinden Sie sich in der privilegierten Position, weiterhin Einfluss auf die Ausgestaltung Ihrer Altersvorsorge zu nehmen.

So finden viele Rahmenbedingungen, die an die normale bAV gebunden sind, für Sie keine Anwendnung oder können angepasst und zu Ihrem Vorteil genutzt werden. Denkbare Anpassungen sind: Steuerfreies Ansparen Off-Limits, Absenkung bzw. Verzicht von Beitragsgarantien bei der Finanzierung oder die steuerwirksame Einzahlung größerer Einmalbeiträge.

Steuerliche Wirksamkeit bei Einzahlung ist das eine, doch wie sieht die steuerliche Betrachtung bei Auszahlung aus?

Der gewöhnliche Weg der betrieblichen Altersvorsorge endet hier und zieht, nun in der Auszahlungsphase, eine Besteuerung mit sich. Doch das geht auch anders! Wir favorisieren lieber einen maßgeschneiderten Weg, bei dem fast keine Steuer anfällt, Firmengelder zu 100% in Vermögen umgewandelt werden und Sie sich Ihren Ausstieg aus dem Berufsleben erlauben können, wenn Ihre Kollegen noch arbeiten müssen!

Nerd-Tipp: Lassen Sie uns Ihnen zeigen, wie Sie Ihre Vorsorge nicht nur einsetzen um Ihr Vermögen zu bestücken, sondern ferner auch als strategisches Instrument zur Gewinnsteuerung in Ihrem Unternehmen einsetzen!

Ihre Vorteile

  • Flexible Ausgestaltung
  • Steuerwirksame Einzahlungen „Off-Limits“
  • Vermeidung von Steuern bei Auszahlung
  • Strategisches Instrument zur Gewinnsteuerung im Unternehmen

Direkt Vorteile sichern

Consulting

In der Vergangenheit war der Schlüssel zu einem erfolgreichen Unternehmen: Ehrgeiz, Disziplin und Kontinuität. Auch im heutigen Zeitalter treffen diese Attribute noch zu. Jedoch gibt es nun ein mächtiges Trio: BWL-Kenntnisse, Digitale Raffinesse und „Nerdyness“.

Heute gewinnen Sie, wenn Sie Ihren Nerd in petto haben. Hier kommen wir ins Spiel – Wir sind Ihr persönlicher „Mehr-WERT-Nerd on demand“!

Ihre Vorteile

  • Nerdiges BWL-Wissen
  • Kenntnisse in Programmierung, Excel und Wirtschaftssimulationen
  • Zugriff auf ein Netzwerk exklusiver Rechtsanwälte, Steuerberater und Experten

Beispiele zum Consulting

Alte Pensionszusagen bei Unternehmensverkauf

Problem: Sie möchten Ihr Unternehmen verkaufen, doch die Käufer streuben sich in Sachen Kaufpreis, aufgrund noch bestehender alter Pensionszusagen in Ihrer Unternehmensbilanz.

Lösung: Wir helfen Ihnen die noch bestehenden Pensionszusagen sinnvoll auszulagern, sodass diese Ihre Bilanz nicht mehr nachhaltig belasten.

Rente
Steuervorteil

Begleitung bei Unternehmensübertrag​

Problem: Um Erbschaftssteuern zu vermeiden, möchten Sie Ihr Unternehmen schon heute auf Ihre Erben übertragen. Doch stößt Ihr Steuerberater auf „schädliches Eigenkapital“ und damit würden bei Übertragung größere Steuerlasten anfallen.

Lösung: Wir helfen Ihnen mit strategischen Maßnahmen, Ihre Bilanzstruktur zu optimieren und somit schädliches Eigenkapital zu reduzieren.

Private Haftungsrisiken trotz "GmbH-Mantel"

Problem: Zu Beginn des Jahres 2021 rückte der Gesetzgeber die Haftung von Inhabern und Geschäftsführern für ihr Unternehmen stärker in den Fokus. Konkret sind nun alle Vorstände von AG´s, Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH oder GmbH & Co. KG dazu verpflichtet, existenzbedrohende Unternehmensrisiken durch ein Frühwarnsystem rechtzeitig zu erkennen, zu dokumentieren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Geschieht dies nicht oder nicht in ausreichendem Umfang, drohen bei einer späteren Unternehmenskrise zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen gegenüber dem Verantwortlichen; und zwar mit persönlicher Haftung. Erschwerend kommt hinzu, dass ergänzend noch § 18 der Insolvenzordnung neu geregelt wurde. Dieser sieht vor, die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens für die nächsten 24, statt wie früher nur 12 Monate, einzuschätzen. Kann man dies in unserer kurzlebigen Zeit?

Schutz Versicherung

Was persönliche Haftung für jeden bedeutet, kann man sich selbst ausmalen. Individuell verschieden können große Teile der privaten Vermögenswerte in Gefahr sein. Vermögenswerte, die für andere Zwecke, wie z.B. einen sorgenfreien Ruhestand, gedacht waren.

Lösung: Wir haben den passenden Schutzschild für Sie an der Hand. Für kleines Geld, großen Schutz für Ihr privates Vermögen und die Kosten trägt natürlich steuerwirksam das Unternehmen.

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