Grundsätzlich können Sie aus den gleichen Bausteinen der betrieblichen Altersvorsorge wählen wie Ihre Mitarbeiter. Jedoch befinden Sie sich in der privilegierten Position, weiterhin Einfluss auf die Ausgestaltung Ihrer Altersvorsorge zu nehmen.
So finden viele Rahmenbedingungen, die an die normale bAV gebunden sind, für Sie keine Anwendnung oder können angepasst und zu Ihrem Vorteil genutzt werden. Denkbare Anpassungen sind: Steuerfreies Ansparen Off-Limits, Absenkung bzw. Verzicht von Beitragsgarantien bei der Finanzierung oder die steuerwirksame Einzahlung größerer Einmalbeiträge.
Steuerliche Wirksamkeit bei Einzahlung ist das eine, doch wie sieht die steuerliche Betrachtung bei Auszahlung aus?
Der gewöhnliche Weg der betrieblichen Altersvorsorge endet hier und zieht, nun in der Auszahlungsphase, eine Besteuerung mit sich. Doch das geht auch anders! Wir favorisieren lieber einen maßgeschneiderten Weg, bei dem fast keine Steuer anfällt, Firmengelder zu 100% in Vermögen umgewandelt werden und Sie sich Ihren Ausstieg aus dem Berufsleben erlauben können, wenn Ihre Kollegen noch arbeiten müssen!
Nerd-Tipp: Lassen Sie uns Ihnen zeigen, wie Sie Ihre Vorsorge nicht nur einsetzen um Ihr Vermögen zu bestücken, sondern ferner auch als strategisches Instrument zur Gewinnsteuerung in Ihrem Unternehmen einsetzen!