0621 / 38679966 mm@mbm-finanzmanagement.de Kontakt LinkedIn Kundenlogin

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge als strategisches Instrument der Unternehmensführung nutzen und damit Mitarbeitermotivation, Liquidität und Steuervorteile in Einklang bringen. 

  • Betriebliche Altersvorsorge für Unternehmen
    • Entgeltumwandlungspflicht und BWA Boost
    • Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente
  • Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer
    • SV Boost und Rechner

Die Bundesregierung hat zur Stärkung der Betriebsrente umfassende Neuerungen seit dem 01.01.2018  beschlossen – das Betriebsrentenstärkungsgesetz (kurz BRSG). Mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz wird die betriebliche Altersvorsorge reformiert.

Arbeitgeber werden zu einem Zuschuss verpflichtet, wenn Arbeitnehmer die Betriebsrente über eine Entgeltumwandlung ansparen.

  • Der Zuschuss beträgt 15 % des Beitrages, sofern der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.
  • Dies gilt erstmals bei Neuabschluss von Entgeltumwandlungen seit 01.01.2019 und
  • für bestehende Entgeltumwandlungen spätestens ab 01.01.2022.

Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber sollen die Anreize für eine Betriebsrente erhöht werden. Das bestehende System soll gestärkt werden, um Armut durch Invalidität oder im Alter vorzubeugen. Auch für Beschäftigte mit geringem Einkommen wird ein Anreiz für den Abschluss einer zusätzlichen Altersvorsorge geschaffen.

Die Reform umfasst zwei wesentliche Bausteine:

  • Verbesserungen der betrieblichen Altersversorgung für neue und bestehende Betriebsrenten
  • Tarifvertragsparteien können die bAV künftig in einem Sozialpartnermodell organisieren

Die Rahmenbedingungen für bestehende und neue Betriebsrenten werden seit 2018 vom Staat verbessert.

BRSG und Zuschuss Pflicht 2022

Im ersten Moment mag die bAV nach weiterem Aufwand klingen. Man kann jedoch Sie auch als strategisches Instrument nutzen und somit seine BWA verbessern.

Schätzen Sie doch mal, wie sich der Vorteil für Sie rechnen würde.

Darum mit MBM:

  • Digitale Vertragverwaltung
  • Geldanlagen dank Steuerersparniss einen zusätzlichen Renditeboost erhalten,
  • Vermögensbedrohende Risiken aus unternehmerischer Tätigkeit absichert wird,
  • Erben keinen großen Schuldenberg beim Finanzamt haben

Wir zeigen Ihnen wie Sie in wenigen Monaten mehr von Ihrem Betriebsvermögen haben, Spenden an die Wohlfahrt reduzieren und das Ganze mit renditestarken Geldanlagen beleben.

Im Rahmen unserer Beratung achten wir daher besonders darauf, dass…

  • Zahlungen an das Finanzamt optimiert werden,
  • Geldanlagen dank Steuerersparniss einen zusätzlichen Renditeboost erhalten,
  • Vermögensbedrohende Risiken aus unternehmerischer Tätigkeit absichert wird,
  • Erben keinen großen Schuldenberg beim Finanzamt haben

Fast 50% Einkommenssteuer oder 30% Unternehmenssteuer zzgl. 25% bei Auschüttung...

Als Inhaber bzw. Gesllschafter-Geschäftsführer, gelten Sie zwar als angestellter Ihres eigenen Unternehmens, befinden sich jedoch in der privilegierten Position gewisse Freiräume in der Wahl Ihrer betrieblichen Altersvorsorge selbst zu bestimmen.

So könnte Ihre Altersvorsorge, statt mit einer klassischen Rentenversicherung, auch die Chancen des Aktienmarkt wahrnehmen und durch ein schickes ETF Portfolio bespart werden. Neben dem verzicht auf renditemindernde Beitragsgarantien, ist auch ein Besparen über größere Einmalbeiträge möglich und steuerliche Begünstigungen quasi „Off-Limits“.

Wir zeigenen Ihnen wie Sie aus den maximalen Möglichkeiten schöpfen und die betriebliche Altervorsorge als strategisches Instrument zu Steuerung Ihrer Unternehmensgewinne einsetzten können. Wobei stehts der Grundsatz gilt: Ihre eigene Versorgung muss gewährleistet sein und darf Ihr Unternehmen dabei nicht nachhaltig belasten.

Kontakt-Abbinder

Private Haftungsrisiken trotz GmbH-Mantel

Zu Beginn des Jahre 2021 rückte der Gesetzgeber mit § 1 des „Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetztes“ (StaRUG) die Haftung der Inhaber und Geschäftsführer für deren Unternehmen immer stärker in den Fokus. 

Konkret sind nun alle Vorstände von AG´s, Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH oder GmbH & Co. KG dazu verpflichtet existenzbedrohende Unternehmensrisiken durch ein Frühwarnsystem rechtzeitig zu erkennen, zu dokumentieren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Geschieht dies nicht oder nicht in ausreichendem Umfang, drohen bei einer späteren Unternehmenskrise zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen gegenüber dem Verantwortlichen, und zwar mit persönlicher Haftung. Erschwerend kommt hinzu, dass ergänzend noch § 18 der Insolvenzordnung neu geregelt wurde. Dieser sieht vor, die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens für die nächsten 24, statt wie früher nur 12 Monate, einzuschätzen. Kann man dies in unserer kurzlebigen Zeit?

Was persönliche Haftung für jeden bedeutet, kann man sich selbst ausmalen. Individuell verschieden können große Teile der privaten Vermögenswerte in Gefahr sein. Vermögenswerte, die für andere Zwecke, wie z.B. einen sorgenfreien Ruhestand gedacht waren.

Wenn Sie diese persönliche Haftung für sich nahezu ausschließen möchten, dann haben wir die passende Lösung. Quasi wie ein Schutzschild! Für kleines Geld Schutz für Ihr privates Vermögen und die Kosten trägt steuerwirksam das Unternehmen.

Zu viel schädliches Eigenkapital bei Unternehmensübertrag...

Einer der wohl bekanntesten Wege des Unternehmensübertrags ist die so genannte Sieben-Jahres-Regel. Hierbei kann, unter Einhaltung bestimmter Richtlinien, das Unternehmen quasi komplett steuerfrei an die Erben übertragen werden.

Jedoch haben viele Unternehmer in der Vergangenheit gut gewirtschaftet, somit hohe Eigenkapitalqouten und nun mit dem so genannten schädlichen Eigenkapital zu Kämpfen.

Wir zeigen Mittel und Wege  auf, um solch schädliches Eigenkapital zu gunsten des Verebenden zu reduzieren und damit anfallende Erbschaftssteuern zu optimieren oder sogar ganz zu vermeiden.

Weitere Innovative Ansätze die sich direkt auf Ihre Geschäftsführer oder Ihre Mitarbeiter und das Unternehmen beziehen finden Sie hier:

Für Geschäftsführer

Schützen Sie Ihr privates Vermögen vor den Haftungsrisiken als Geschäftsführer, betreiben Sie steueroptimierte Altersvorsorge über das Unternehmen und steuern gleichzeitig die Liquidität im Unternehmen!

Für das Unternehmen

Präsentieren Sie sich als engergiertes Unternehmen mit sozialer Verantwortung. Binden damit Ihre Mitarbeiter fester an das Unternehmen und verbessern gleichzeitig noch das Betriebsergebnis.

Die private Lebens- und Rentenversicherung

Einhundert Milliarden Euro vom Bundesministerium heißt 65% des gesamten Budgets für Arbeit und Soziales oder in anderen Worten 30% des gesamten Bundeshaushalts von Deutschland. Selbst mathematisch weniger affinen Personen sollte hier auffallen: Das klingt nicht gesund und kann auf lange Sicht nicht mehr aufgehen!

Es gilt also privat vorzusorgen. Nun ist das Investmentdepot mit seinen vielen Möglichkeiten und einhergehenden Wertschwankungen/Risiken nicht das Richtige für jedermann oder jede Situation. Daher bietet sich für solche Fälle die Vorsorge in einer privaten Rentenversicherung an. Hierbei können Verlustrisiken auf Wunsch begrenzt oder gar komplett ausgeschlossen werden. Weiterhin können je nach Rahmenbedingungen Steuern gespart oder direkt in weiteres Vermögen umgewandelt werden.