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Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, sie zu sparen!

Sie wissen es nur zu gut, als Inhaber eines mittelständigen Unternehmens werden Sie gleich mehrfach und auf verschiendsten Ebenen zur Kasse gebeten; Steuern auf Unternehmensgewinne, Einkommenssteuer auf privater Ebene und gegebenenfalls nochmal Steuerlast beim Übertrag des Unternehmens an die Erben

Wir als der Berater an Ihrer Seite haben daher verstanden, dass es leider nicht mehr nur darum geht Umsätze zu generieren und Gelder richtig zu investieren, sodern fener die Kunst darin besteht, wertvoll verdientes Geld nicht wieder abführen zu müssen.

Wir zeigen Ihnen wie Sie in wenigen Monaten mehr von Ihrem Betriebsvermögen haben, Spenden an die Wohlfahrt reduzieren und das Ganze mit renditestarken Geldanlagen beleben.

Im Rahmen unserer Beratung achten wir daher besonders darauf, dass…

  • Zahlungen an das Finanzamt optimiert werden,
  • Geldanlagen dank Steuerersparniss einen zusätzlichen Renditeboost erhalten,
  • Vermögensbedrohende Risiken, aus unternehmerischer Tätigkeit, absichert werden,
  • Erben keinen großen Schuldenberg beim Finanzamt haben

Kommen Ihnen die folgenden Probleme bekannt vor?

Fast 50% Einkommenssteuer oder 30% Unternehmenssteuer zzgl. 25% bei Auschüttung...

Als Inhaber bzw. Gesllschafter-Geschäftsführer, gelten Sie zwar als angestellter Ihres eigenen Unternehmens, befinden sich jedoch in der privilegierten Position gewisse Freiräume in der Wahl Ihrer betrieblichen Altersvorsorge selbst zu bestimmen.

So könnte Ihre betriebliche Altersvorsorge auch Chancen des Aktienmarkts wahrnehmen und über ein schickes ETF Portfolio bespart werden, statt wie so oft – durch eine klassische Rentenversicherung mit teuren Beitragsgarantien. Neben dem Verzicht auf renditemindernde Beitragsgarantien, ist auch ein Ansparen von größeren Einmalbeiträgen möglich. Außerdem sind steuerliche Begünstigungen, quasi ohne Limits, als Renditeboost natürlich ein schöner Nebeneffekt.

Wir zeigenen Ihnen wie Sie aus den maximalen Möglichkeiten schöpfen und die betriebliche Altervorsorge als strategisches Instrument zur Steuerung Ihrer Unternehmensgewinne einsetzten können. Wobei stehts der Grundsatz gilt: Ihre eigene Versorgung muss gewährleistet sein und darf Ihr Unternehmen dabei nicht nachhaltig belasten.

Private Haftungsrisiken trotz GmbH-Mantel

Zu Beginn des Jahre 2021 rückte der Gesetzgeber mit § 1 des „Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetztes“ (StaRUG) die Haftung der Inhaber und Geschäftsführer für deren Unternehmen immer stärker in den Fokus. 

Konkret sind nun alle Vorstände von AG´s, Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH oder GmbH & Co. KG dazu verpflichtet existenzbedrohende Unternehmensrisiken durch ein Frühwarnsystem rechtzeitig zu erkennen, zu dokumentieren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Geschieht dies nicht oder nicht in ausreichendem Umfang, drohen bei einer späteren Unternehmenskrise zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen gegenüber dem Verantwortlichen, und zwar mit persönlicher Haftung. Erschwerend kommt hinzu, dass ergänzend noch § 18 der Insolvenzordnung neu geregelt wurde. Dieser sieht vor, die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens für die nächsten 24, statt wie früher nur 12 Monate, einzuschätzen. Kann man dies in unserer kurzlebigen Zeit?

Was persönliche Haftung für jeden bedeutet, kann man sich selbst ausmalen. Individuell verschieden können große Teile der privaten Vermögenswerte in Gefahr sein. Vermögenswerte, die für andere Zwecke, wie z.B. einen sorgenfreien Ruhestand gedacht waren.

Wenn Sie diese persönliche Haftung für sich nahezu ausschließen möchten, dann haben wir die passende Lösung. Quasi wie ein Schutzschild! Für kleines Geld großen Schutz für Ihr privates Vermögen und die Kosten trägt steuerwirksam das Unternehmen.

Zu viel schädliches Eigenkapital bei Unternehmensübertrag...

Einer der wohl bekanntesten Wege des Unternehmensübertrags ist die so genannte Sieben-Jahres-Regel. Hierbei kann, unter Einhaltung bestimmter Richtlinien, das Unternehmen quasi komplett steuerfrei an die Erben übertragen werden.

Jedoch haben viele Unternehmer in der Vergangenheit gut gewirtschaftet, somit hohe Eigenkapitalqouten und nun mit dem so genannten schädlichen Eigenkapital zu Kämpfen.

Wir zeigen Mittel und Wege auf, um solch schädliches Eigenkapital zu gunsten des Verebenden zu reduzieren und damit anfallende Erbschaftssteuern zu optimieren oder sogar ganz zu vermeiden.

BabyBoomers und Generation Z - Work Hard vs. WorkLife Blend

Mitarbeiter Motivation zur Maximalen Freiheit als Unternehmer 

Dem dürfte klar werden, es geht nicht darum von oben herab zu peitschen, sondern fener die Probleme und Knoten im Kopf der Mitarbeiter zu verstehen und diese sukzessive auszumerzen.

Wir bieten Lösungen, an denen Sie auf unternehmerischer Seite Geld sparen und gleichzeitig Mitarbeiter motivieren und binden. So bekommen wir auch den letzten „Hippster“ eingefangen und motiviert!

Kontakt-Abbinder

Weitere Innovative Ansätze die sich direkt auf Ihre Geschäftsführer oder Ihre Mitarbeiter und das Unternehmen beziehen finden Sie hier:

Für Geschäftsführer

Schützen Sie Ihr privates Vermögen vor den Haftungsrisiken als Geschäftsführer, betreiben Sie steueroptimierte Altersvorsorge über das Unternehmen und steuern gleichzeitig die Liquidität im Unternehmen!

Für das Unternehmen

Präsentieren Sie sich als engergiertes Unternehmen mit sozialer Verantwortung. Binden damit Ihre Mitarbeiter fester an das Unternehmen und verbessern gleichzeitig noch das Betriebsergebnis.